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Für FachbetriebeAus- u. Weiterbildung


Kraftfahrerschulung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFGQ)

Kraftfahrerschulungen nach BKrFQG

Das BKrFQG ist am 01.08.2006 in Kraft getreten und schreibt die Weiterbildung der Berufskraftfahrer-/innen vor und legt über die BKrFQV die Schulungsinhalte fest.

Zur Schulung müssen alle Fahrerinnen und Fahrer mit der Führerscheinklasse C1 (alte Klasse 3) sowie alle Fahrer/innen der Klasse C. Dies gilt sowohl für Fahrer/innen, die derzeit Fahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t führen, als auch für Fahrer/innen, die LKW-Fahrzeuge ab 7,5 t führen.

Weiterbildung mit dem DTV

Kalender der SchulungstermineDer DTV bietet Mitgliedern und Nichtmitgliedern in Zusammenarbeit mit Peters Intensivfahrschule Schulungstermine an.



Fördermöglichkeiten nutzen

Alle Betriebe, die Fahrzeuge über 12 t führen, können über das Programm „DE-Minimis“ des BAG Fördergelder beantragen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit eine Förderung zu beantragen, vorausgesetzt die Fahrer/innen sind als arbeitsuchend gemeldet oder im Falle einer nicht vorhandenen Schulung von der Arbeitslosigkeit bedroht.

Das Gesetz sieht nicht vor, dass Unternehmen die Kosten tragen. Insofern möchte der DTV Unternehmen unterstützen, die die Kosten der Fahrerschulung für ihre Betriebe übernehmen möchten. Es ist zu empfehlen, dass Betriebe im Rahmen der QM-Zertifizierung alle Fahrer/innen schulen lassen.

Die Schulungen müssen zum ersten Mal am 10.09.2014 abgeschlossen sein.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Fördermitglied Peter Schlißke von peters intensivfahrschule/ Ausbildungszentrum für Berufskraftfahrer unter 0281-2068055 oder 0151-25258595 von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.





   
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