Entwürfe für Sustainable Products Initiative und Textilstrategie veröffentlicht

Am 30. März hat die EU-Kommission ihren Entwurf für eine „Sustainable Products Initiative“ (SPI) sowie einen Vorschlag für eine EU-Strategie für nachhaltige Textilien veröffentlicht. Der DTV hatte sich im vergangenen Jahr aktiv in die Konsultationen für beide Dokumente eingebracht.

Demnach soll die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie durch eine neue Verordnung abgelöst werden, ein digitaler Produktpass soll für die Produkte eingeführt werden sowie weitere Maßnahmen ergriffen werden, um Produkte im EU-Binnenmarkt nachhaltiger zu machen.

Die bisherige Ökodesign-Richtlinie macht nur für eine kleine Anzahl an Produkten Vorgaben zur Reparierbarkeit und Langlebigkeit, v.a. für Elektrogeräte und Motoren. Künftig sollen auch Textilien, Möbel, Stahl, Zement und Chemikalien vom Ökodesign umfasst werden. Insbesondere Textilien, die im EU-Binnenmarkt verkauft werden, sollen künftig strengere Anforderungen an nachhaltige Produktion, Haltbarkeit und Kreislauffähigkeit erfüllen.

Wenngleich diese Initiativen grundsätzlich begrüßenswert sind, stellt sich aus Sicht der Branche die Frage, warum wesentliche Inhalte erst im Anschluss und nach einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden sollen. Denn noch ist nicht klar, auf welche Produkte die neue Verordnung konkret anzuwenden ist und wie eine entsprechende Konformitätsbewertung und damit die Zulassung für den EU-Binnenmarkt erfolgen soll. Eine EU-Verordnung würde entsprechende harmonisierte Produktnormen erfordern, um durch die Erfüllung dieser Normen einen Konformitätsnachweis und damit ein CE-Zertifikat zu erlangen.

Welche konkreten Produkte oder Produktgruppen ökodesignpflichtig werden, soll über ein Arbeitsprogramm und anschließend in delegierten Rechtsakten festgelegt werden. Auf die textilen Lieferketten, die ohnehin aktuell unter erheblichem Druck stehen, kommen damit weitere Belastungen zu. Andererseits bestehen für langlebige, reparierfähige und kreislauffähige Produkte – und damit auch für die damit verbundenen Dienstleistungen wie den Textilservice oder die Reinigungen - dadurch verbesserte Chancen auf dem Markt. Beispielsweise war es erklärtes Ziel dieser Initiative der Kommission, die Fast Fashion Industrie einzudämmen und qualitativ höherwertige Textilien zu fördern.

Der Kommission geht es vor allem um die Produktgestaltung, die für bis zu 80 % der Umweltauswirkungen eines Produkts während seines Lebenszyklus maßgeblich sein soll. Die neuen Anforderungen an die Produkte sollen sie wiederverwendbar, nachrüstbar, reparierbar, leichter zu warten oder recycelbar machen, sie sollen also energie- und ressourceneffizient gestaltet werden.

Die Vorschläge der Kommission beinhalten aber auch produktspezifische Informationsanforderungen – also dass klar erkennbar werden soll, wie die Umweltauswirkungen eines Produktes sind.  Alle unter die Verordnung fallenden Produkte werden daher so genannte digitale Produktpässe haben.

Der Vorschlag enthält zudem Maßnahmen, um die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zu beenden, sowie zur Ausweitung eine umweltorientierten öffentliche Auftragsvergabe (Green Public Procurement) und zur Schaffung von Anreizen für nachhaltige Produkte.

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